Nachweis des Latinums über den Pflichtunterricht
Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Gymnasien, die Latein als erste bzw. zweite Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 erlernt haben, haben das Latinum nachgewiesen, wenn sie im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 im Fach Latein mindestens die Note „ausreichend“ erzielen. Der Nachweis des Latinums gilt in diesem Fall unbeschadet davon, ob das Klassenziel der Jahrgangsstufe 10 erreicht wurde.
Nachweis des Latinums über eine Feststellungsprüfung
Das Latinum kann von Schülerinnen und Schülern öffentlicher oder staatlich anerkannter Gymnasien über eine Feststellungsprüfung nachgewiesen werden, sofern sie Latein nach Jahrgangsstufe 9 ablegen oder kein Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 erhalten.
Die Feststellungsprüfung findet in der Regel am Ende des Schuljahres statt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.
An der Feststellungsprüfung können teilnehmen:
Schülerinnen und Schüler, die Latein gem. Anlage 2 Fußnote 7 GSO in der Jahrgangsstufe 10 durch eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache ersetzen;
Schülerinnen und Schüler, die in oder während Jahrgangsstufe 10 zum Schulbesuch im Ausland beurlaubt sind und daher kein Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 erhalten, sofern sie nicht beabsichtigen, Latein nach der Rückkehr aus dem Ausland weiter zu belegen. In diesem Fall kann mit Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters die Feststellungsprüfung auch vor dem Antritt des Auslandsaufenthaltes abgehalten werden. Die Schülerinnen und Schüler sind über die Möglichkeit der Feststellungsprüfung rechtzeitig zu informieren.
Schülerinnen und Schüler, die nach Jahrgangsstufe 9 das Gymnasium verlassen, an eine andere Schulart übertreten oder in die Berufsausbildung eintreten; in diesem Fall ist darauf zu achten, dass die Feststellungsprüfung vor dem Verlassen des Gymnasiums abgehalten wird.
Nicht zugelassen zur Feststellungsprüfung sind Schülerinnen und Schüler, die im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 im Fach Latein eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielen.
Zusätzliche Informationen zum Latinum: Link (pdf-Datei)
Wolf-Dieter Scheringer (Beratungslehrer)